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Hausordnung
I. Das sollte man aufmerksam lesen und sich durch den Kopf gehen lassen

In unserer Schule treffen sich täglich auf engem Raum viele Menschen, um zusammen zu lernen, zu arbeiten, zu spielen, etwas zu erleben…

Dazu brauchen wir feste Regeln, nach denen sich alle richten und auf die sich alle verlassen können.

Regel Nr.1    
Aufgabe unserer Schule ist es, gutes Lernen zu ermöglichen,deshalb
hat der Unterricht gegenüber allem Vorrang.
  
Regel Nr.2
Menschen sind immer unterschiedlich, auch bei uns. Keiner hat deshalb das Recht,
andere zu diskriminieren, zu bedrohen oder zu verspotten.
  
Regel Nr.3
Niemand darf bei uns körperlich oder in seiner Ehre verletzt werden.
Darum bemühen wir uns, Probleme fair und gewaltlos zu lösen.
  
Regel Nr.4
„Schule“ kostet viel Geld, das durch die Arbeit anderer verdient werden muss,
deshalb gehen wir mit unserem Gebäude, den Möbeln und
den Unterrichtsmaterialien sorgsam um. Wir achten auch das, was Schüler, Eltern und
Lehrer in unserer Schule geschaffen haben.
  
Regel Nr.5
Wenn wir uns bemühen, lassen sich Lärm und Stress einschränken.
Wir lassen den anderen ausreden, sagen unsere Meinung ruhig, stören Gespräche
nicht und akzeptieren auch die Meinung anderer.
Vereinbarungen und Zeiten halten wir ein. Erwachsene, die wir im Schulgelände
treffen, grüßen wir höflich.

Diese Regeln sind Grundlage. Wir brauchen jedoch weitere Vereinbarungen, die uns den Ablauf des Schulalltages erleichtern. Sie betreffen die verschiedensten Bereiche.

II. Unterricht

1. Unsere Unterrichtszeiten:

7.30 Uhr Einlass / Beginn der Lehreraufsicht
 
   1.Std. 07.45 Uhr - 08.30 Uhr 
   2.Std. 08.35 Uhr - 09.20 Uhr 
   3.Std. 09.35 Uhr - 10.20 Uhr 
   4.Std. 10.40 Uhr - 11.25 Uhr 
   5.Std. 11.30 Uhr - 12.15 Uhr 
   6.Std. 12.20 Uhr - 13.05 Uhr 
     
 Öffnungszeiten der Schule:  6.00 Uhr bis 17.00 Uhr 


Andere Zeiten zum Betreten der Schule sind mit der Schulleitung zu vereinbaren, da die Alarmanlage eingeschaltet wird.

2. Der Einlass für Schüler, die den Frühhort besuchen, erfolgt ab 6.00 Uhr; für Grundschüler ab 7.30 Uhr über den Schulhof der Grundschule.

Der Schulhof kann sowohl von der Gutenbergstr. (Wirtschaftszufahrt) als auch vom Biermannplatz (kleines Tor) aus betreten werden.

3. Das Schulhaus bleibt von 7.45 Uhr bis 11.25 Uhr geschlossen.

Während dieser Zeit kann die Schule nur über den Haupteingang/Gutenbergstr. betreten werden.

Eltern können ihre Kinder vor der Schule oder am Tor (Wirtschaftszufahrt) abholen.

4. Jeder erscheint pünktlich mit vollständigen Arbeitsmaterialien zum Unterricht. Freistellungen vom Unterricht sind rechtzeitig auf schriftlichen Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) möglich.

Unterrichtsstoff, der durch Abwesenheit  versäumt wurde, ist selbstständig nachzuarbeiten.

Über das Nachholen von Leistungskontrollen und Arbeiten entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Zum Nachholen von Klassenarbeiten werden genaue Termine vereinbart.

5. Für den Fachunterricht gelten besondere Regelungen.


III. Pausen

1. Die kleinen Pausen (5 min) dienen neben der Erholung vor allem dem Raum – und Lehrerwechsel. Die Pausenhalle steht in diesen Zeiten nicht als Aufenthaltsort zur Verfügung.

2. Die Aufsicht führenden Lehrer übernehmen pünktlich die Aufsicht.

Die Lehrer schicken die Schüler zur großen Pause und sind verantwortlich für angemessene Kleidung der Schüler entsprechend den Witterungsbedingungen.

Die Schüler betreten nach der Hofpause geordnet das Schulhaus.

In den großen Pausen erfolgt der Raumwechsel am Ende der Pause.

Sporttaschen sollten in der großen Pause an die Garderobenhaken, die im Hof angebracht wurden, aufgehängt werden.

Klassen, die nach der großen Pause Sportunterricht oder Unterricht in einem Fachunterrichtsraum mit besonderen Sicherheitsbestimmungen haben, betreten mit dem Fachlehrer den Unterrichtsraum bzw. die Sporthalle. In die Fachunterrichtsräume sind nur die entsprechenden Arbeitsmaterialien des Faches mitzunehmen.

Bei schlechtem Wetter (Abklingeln) bleiben die Schüler in den Klassenräumen. Vom Fachunterrichtsraum wird in den Klassenraum gewechselt. Die Pausenhalle (1.Etage) kann unter Aufsicht genutzt werden, wenn eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung seitens der Schüler geplant ist.

3. Während der Frühstückspause (9.20 – 9.35 Uhr) werden die Schüler vom Lehrer der 2.Stunde betreut. (im Klassenraum)

4. Beim Aufenthalt auf dem Schulhof muss darauf geachtet werden, dass durch Spiele keine Mitschüler gefährdet oder Schäden angerichtet werden.

Geländer, Treppen, Beete und Bäume sind kein Spielplatz.

Das Schneeballwerfen kann aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt werden. In Ausnahmefällen kann (nach Durchsage) der Biermannplatz genutzt werden (2 Lehrer Aufsicht Biermannplatz, 1 Lehrer Schulhof).

5. Die Schüleraufsicht trägt Westen, unterstützt die Aufsicht führenden Lehrer und gibt Spielgeräte aus dem Spielzeughaus heraus.

Die Schüler bringen diese persönlich zurück.

6. Im Speiseraum dürfen sich nur die Schüler aufhalten, die am Mittagessen teilnehmen.

Dabei sind die für die einzelnen Klassen bzw. Hortgruppen geltende Essenszeiten zu beachten.

Bei der Esseneinnahme gelten die allgemeingültigen Tischsitten und Umgangsformen.

Jeder verlässt seinen Platz in einem ordentlichen und sauberen Zustand, d.h. Tische abwischen.

Die Garderobe der Hauskinder wird an die Garderobenhaken vor dem Speiseraum aufgehängt, der Ranzen bleibt im Klassenraum.

Die Pausenversorgung der RS (Imbiss) wird von den Grundschülern nicht genutzt.

(Im Ausnahmefall kann sich mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern in der Mittagszeit ein Ersatz für die Schülerspeisung gekauft werden.)




Flure, Treppenhäuser und Toiletten sind keine Pausenzonen. Das Rennen im Schulhaus und das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen sind nicht gestattet.

IV. Sicherheit

Das Betreten der Schulanlage ist nur für Kinder und Personal dieser Schule gestattet.

1. In besonderen Gefahrensituationen erfolgt über die Lautsprecher eine entsprechende Ansage. Fenster und Türen sind zu schließen und unter Leitung des Lehrers ist das Schulgebäude schnellstmöglich auf dem dafür vorgesehenen Fluchtweg (siehe Flucht – Rettungswegeplan) zu verlassen. Der unterrichtende Lehrer führt das Klassenbuch mit sich. Sammelpunkt für alle Klassen ist der Biermannplatz.

Bei Alarm in den Pausen ist der Lehrer der vorangegangenen Stunde für die Aufsicht zuständig.

2. Gegenstände, von denen eine Gefahr für andere ausgeht, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

3. Die Garderobe (Jacken, Mützen) und die Turnbeutel sind während des Unterrichts generell an den Garderobehaken aufzuhängen.

Wertgegenstände trägt jedes Kind bei sich. Bei Verlust/Diebstahl erfolgt kein Ersatz. Das gilt auch für Spielsachen.

Mobiltelefone/ Smartwatch sind in der Schule nicht erlaubt.

Nach den Herbstferien bis zu den Osterferien tragen wir im Schulhaus Hausschuhe. Beim Wechsel verbleiben die Schuhe ordentlich im Schuhregal.

4. Für Sporttaschen u. a. Gegenstände, die nach dem Unterricht bzw. nach dem Hortbesuch im Schulhaus verbleiben, wird keine Haftung übernommen.

5. Zur besseren Lüftung der Klassenräume sollten mehrmals täglich die Fenster geöffnet werden. Dies erfolgt ausschließlich durch die Lehrer bzw. Horterzieher. Auch die Außenjalousien sind nur durch den Lehrer bzw. Horterzieher zu bedienen.

In den Fachräumen sind nach der letzten Stunde die Türen abzuschließen.

Schlüssel dürfen nicht an Schüler ausgehändigt werden.

6. Schüler mit einem weiten Schulweg können auf entsprechenden Antrag mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Der Antrag ist schriftlich an die Schulleitung zu stellen. Die Fahrräder sind in die dafür vorgesehenen Ständer zu stellen und abzuschließen (lt. Fahrradkarte). Für Verlust bzw. auftretende Schäden wird von der Schule keine Haftung übernommen.

Fahrrad fahren ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

7. Die Hauskinder verlassen nach dem Unterricht bzw. nach dem Essen das Schulgelände, da von diesem Zeitpunkt an keine Aufsicht mehr für sie zur Verfügung gestellt werden kann und kein Versicherungsschutz besteht.

8. Das Führen von Hunden ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

9. Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht in der Küche aufhalten. Die Tür muss bei Nichtbenutzung stets verschlossen sein. Der Obstdienst holt in der Zeit von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr die Obstschale für die Klasse aus der Küche.

V. Sauberkeit und Ordnung

1. Alle sind für die Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich. Müll sollte vermieden werden. Deshalb sind Mehrwegverpackungen erwünscht; dies gilt besonders für Getränke.

2. Für die Grobreinigung des Schülerplatzes ist jeder Schüler selbst verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde wird der Raum grob gesäubert, die Tafeln sind abzuwischen. Der Ordnungsdienst kontrolliert die Sauberkeit im Raum. Für Fachunterrichtsräume gelten besondere Regelungen.

3. Für die Umkleideräume vor den Turnhallen gelten konkrete Absprachen.

VI. Krankheit, Unfall, Schaden

1.
Bei Krankheit ist die Schule bis 8.00 Uhr telefonisch bzw. persönlich zu informieren. Eine schriftliche Entschuldigung ist nachzureichen. Die Verantwortung dafür tragen die Eltern. Sonstige Arztbesuche sollten möglichst auf die Nachmittagsstunden gelegt werden.

2. Erleidet ein Schüler auf dem Weg zwischen Schule und Wohnung bzw. während der Schulzeit einen Unfall oder einen Sachschaden, ist dies schnellstmöglich (am gleichen Tag) mit den genauen Angaben zum Hergang im Sekretariat der Schule, dem Klassenleiter, dem Aufsicht führenden Lehrer bzw. Horterzieher mitzuteilen.

Nicht gemeldete Schäden können später nicht mehr angezeigt werden, protokolliert oder als Unfallanzeige aufgenommen werden.

 3. Die Eltern sind verpflichtet, Läusekontrollen bei ihren Kindern regelmäßig durchzuführen. Sollten Läuse festgestellt werden, darf der Unterricht nicht mehr besucht werden. Nach entsprechender Behandlung muss eine Bescheinigung vom Arzt bzw. Hygiene- Amt betreffs „läusefrei“ vorgelegt werden, sonst ist ein Betreten der Schule nicht erlaubt.

Alle Pädagogen achten ebenfalls auf „läusefreie“ Köpfe  und sind verpflichtet, bei Vorfällen die Kinder nach Benachrichtigung der Eltern nach Hause zu schicken.

VII. Allgemeines

Neben der Schulleitung, allen Lehrern und Horterziehern ist auch der Hausmeister befugt, die Schüler zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten. Hausmeister sowie technisches Personal sollten schnell informiert werden, wenn Schäden im Haus oder Hof festgestellt werden.

Neben dem Musikraum werden die Fundsachen aufbewahrt.

Nach Ablauf des jeweiligen Schuljahres werden diese beim Deutschen Roten Kreuz abgegeben.

Wer gegen die vorliegende Hausordnung verstößt, muss damit rechnen, dass er zur Wiedergutmachung von Schäden herangezogen wird oder dass Ordnungsmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Regelungen ergriffen werden.

Gera, im September 2023

 

Anette Meyer

Schulleiterin